Fragen zu Ihrer Rechnung oder Erstattung?
Nach einer Behandlung können Fragen zur Rechnung oder zur Erstattung durch Ihre Krankenversicherung oder Ihren Beihilfeträger entstehen. Je nach Anliegen unterstützen Sie dabei unser Team oder unser Abrechnungsdienstleister DZR.
Fragen zur Rechnung und zu Gebührenpositionen
Bei allgemeinen Fragen zu Ihrer Rechnung helfen wir Ihnen gerne weiter. Geht es um einzelne Gebührenpositionen oder hat Ihre Versicherung Rückfragen zur Abrechnung, ist das DZR ein geeigneter Ansprechpartner. Die Abrechnungsexpertinnen und -experten des DZR können erläutern, wie einzelne Positionen zustande kommen, und Sie dabei unterstützen, Rückfragen Ihrer Versicherung sachlich und nachvollziehbar zu beantworten.
Fragen zu Ihrer Behandlung oder zu Angaben unserer Praxis
Benötigt Ihre Versicherung Angaben zur Behandlung oder zu Ihrer Patientengeschichte, unterstützen wir Sie gerne. Wir können zum Beispiel Formulare ausfüllen, in denen nach Ihrem ersten Besuch, dem Zeitpunkt einer Behandlungsempfehlung oder weiteren Informationen zur Behandlung gefragt wird. Auch allgemeine Formulare, die Versicherungen häufig vor einer ersten Erstattung anfordern, füllen wir auf Wunsch aus – soweit die benötigten Angaben aus unseren Unterlagen hervorgehen.
Wer entscheidet über die Erstattung?
Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, entscheidet ausschließlich Ihre Krankenversicherung oder Ihr Beihilfeträger. Weder Avadent noch das DZR können eine Erstattung zusagen oder garantieren.
Sie haben eine Rückfrage oder ein Formular erhalten?
Bei Fragen zu Ihrer Behandlung oder zu Angaben aus Ihrer Patientenakte wenden Sie sich gerne an unser Team. Bei Rückfragen zu einzelnen Gebührenpositionen können Sie das DZR kontaktieren; die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Rechnung.